AGB - FreshMusik24

Hochzeits & Party DJ Dirk
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Sonstiges

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Absagen bzw. Vertragsrücktritte sind bitte schnellstmöglich vorzunehmen!

Sollte dies nicht geschehen können anfallende Kosten sowie der Verdiensausfall auf den Veranstalter umgelegt werden (genaueres unter Rücktrittsregelung).  

Für technischen Ausfall ist der DJ nicht haftbar.

Der DJ sorgt, beim Ausfall seines Dienstes, für angemessenen Ersatz. Evtl. entstehende Mehrkosten hat der DJ zu tragen.   

Bei Schäden an der eingesetzten Technik, die grob oder fahrlässig durch den Veranstalter oder die Gäste verursacht werden, ist der Veranstalter haftbar
.   

Eventuelle GEMA-Gebühren trägt der Veranstalter.

Eine Anfrage über diese Website ist immer unverbindlich.

Eine verbindliche Buchung wird schriftlich oder mündlich von beiden Parteien bestätigt.  

Bei Barzahlung ist eine Zahlung vor Beginn oder nach Ende der Veranstaltung umgehend am Ort der Veranstaltung zu leisten.

Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig (genaueres unter Rücktrittsegelung).   

Werden innerhalb des Internetangebotes personenbezogene oder geschäftliche Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben,
werden diese nur zur Nutzung im Rahmen der Geschäftsbeziehung verwendet.   

Ein aktuelle Ausgabe dieser Geschäftsbedingungen kann jederzeit auf der Internetseite

www.FreshMusik24.de/agb.html
eingesehen werden.   

Gerichtsstand ist Hagenow.   

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten,
bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Rücktrittsregelung   

Die Gage ist spätestens vor Ort in bar zu entrichten und ist netto §19 Abs.1 UStG Umsatzsteuerbefreiung.
  
Die Gage wird auch bei Ausfall oder vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung fällig.
   
Dies gilt nicht, wenn diese Buchung mind. 3 Monate vor der VA abgesagt wird oder der DJ, für den geplanten Einsatzzeitraum,
eine andere VA verbuchen kann, sodass kein Verdienstausfall vorliegt.
   
Bei Absagen bzw. Vertragsrücktritten von weniger als 3 Monaten vor VA können max. 15%, weniger als 2 Monat vor VA max. 30%,
weniger als 1 Monat vor VA max. 60%, weniger als 14 Tage vor VA max. 80% und weniger als 3 Tage vor VA max. 100%
der vereinbarten Gage als Vertragsstrafe berechnet werden.

Gerichtsstand Hagenow


mfG. DJ Dirk

 
 
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